Mitglied werden

Es freut uns, dass Sie sich für unseren Verein interessieren.
Mit der Mitgliedschaft beim TV Laufach, dem Familien- und Gesundheitssportverein in Laufach, haben Sie die Möglichkeit das umfangreiche Sportangebot zu nutzen.
Spezielle Angebote bieten wir im Kurssystem an. Mitglieder erhalten hier erhebliche Vergünstigungen.

Gerne können Sie die verschiedenen Angebote testen, bevor Sie sich für eine Mitgliedschaft entscheiden.
Hierzu melden Sie sich sich einfach beim entsprechenden Übungsleiter mit dem Hinweis, dass Sie ein Probetraining absolvieren möchten.

Wenn Ihnen unser Angebot gefällt und Sie Mitglied in unserem Verein werden möchten, füllen Sie bitte die Beitrittserklärung aus, welches Sie hier als pfd-Dokument downloaden können. Dieses senden Sie dann bitte per Post an unsere Geschäftsstelle oder geben diese bei Ihrem ÜL ab.

Bereits jetzt wünschen wir Ihnen viel Spaß!!


Monatlicher Mitgliedsbeitrag

Beitragsart aktiv passiv
Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahre oder noch in Ausbildung
4,50 € -
Erwachsene 6,70 € 3,20 €
Familien
Eltern und Kinder oder alle Kinder
13,20 € -
Zusatzbeitrag Sportmitgliedschaft
(je Mitglied, das das Sportangebot des TVL aktiv nutzt)
3,34 € -
Die Höhe und die Struktur der Mitgliedsbeiträge werden in der Jahreshauptversammlung durch die Mitglieder festgelegt. Diese Beschlüsse sind für die Vereinsleitung verbindlich.
Der Beitrag ist zum Jahresanfang fällig und wird für das gesamte Jahr abgebucht.

Sportmitgliedschaft
Um sich den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen, gibt es beim TV Laufach seit 01.01.2017 eine reine Sportmitgliedschaft.
Somit hat jedes Mitglied die Möglichkeit das Sportangebot des TV Laufach zu nutzen, auch wenn aus beruflichen, familiären oder privaten Gründen keine Zeit und/oder Möglichkeit zur Mitarbeit im Verein besteht.
Details dazu finden Sie in der aktuellen Beitragsordnung (Aushang Sporthalle am Mühlfeld).

Erlass des Beitrags
Auf Antrag besteht die Möglichkeit, sich aus sozialen Gründen vom Beitrag befreien zu lassen.
Der Antrag ist an den Vorstand zu richten und wird vertraulich behandelt.
Der Vorstand entscheidet in nichtöffentlicher Sitzung über eine mögliche Befreiung vom Mitgliedsbeitrag.
Entprechende Nachweise sind vom Mitglied vorzulegen.

Weitere Details entmehmen Sie bitte der aktuellen Beitragsordnung, die für alle Mitglieder gilt.

Vereinsaustritt

Sie möchten unseren Verein verlassen? Das ist sehr schade. Überlegen Sie doch ob Sie Ihre Mitgliedschaft in eine passive Mitgliedschaft zu einem günstigeren Beitrag umwandeln? Somit sind Sie weiter Mitgleid und unterstützen den Verein, damit wir unseren umfangreichen sozialen Pflichten auch weiterhin nachkommen können.

Wohin ist meine Kündigung zu richten?
Die Kündigung muss bis zum 31.12. des jeweiligen Vereinsjahres schriftlich und unterzeichnet in der Geschäftsstelle des TV Laufach eingegangen sein, ohne dass sich die Mitgliedschaft um das folgende Jahr verlängert.
Anschrift:
Jasmin Eckel - TV Büro
Kilian-Müller-Str. 13
63846 Laufach


Kündigungen die nicht direkt in der Geschäftsstelle des Vereins eingehen, haben keinerlei vertragsaufhebende Wirkung.



Kann ich meine Kündigungen per e-mail absenden?
Kündigungen per E-Mail können nicht anerkannt werden.

Wird mir eine Kündigungsbestätigung erteilt?
Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Kostengründen keine schriftliche Austrittsbestätigungen versenden/mailen.
Sollte ein Nachweis der Kündigung gewünscht sein, bestehen für das Mitglied nachstehende Möglichkeiten:
1. Die schriftliche Kündigung per EINSCHREIBEN einzureichen.
2. Die schriftliche Kündigung persönlich in der Geschäftsstelle abzugeben und sich den Erhalt bestätigen zu lassen.

Wie lange muss ich nach einer Kündigung noch Beitrag zahlen?
Im Jahr der Kündigung ist der Beitrag lt. Satzung und Beitragsordnung noch zu 100% zu entrichten.

Muss ich das Lastschriftverfahren separat kündigen?
Beim Austritt erlöscht automatisch das SEPA-Lastschriftverfahren, sowie der Datenstamm des Mitgliedes.

Was ist zu tun wenn der Beitrag versehentlich abgebucht wurde?
Sollte es aus Ihrer Sicht zu einer unberechtigten Abbuchung gekommen sein, infomieren Sie bitte unsere Geschäftsstelle.
Dort wird Ihr Anliegen geprüft und Sie erhalten Ihren unberechtigt abgebuchten Beitrag zurück erstattet.
Sollten Sie der Abbuchhung bei der Bank widersprechen, müssen wir Ihnen leider sämtliche Gebühren der Banken weiter belasten.
Der Nachweis der unberechtigten Abuchung (i.d.R. Kündigung) obliegt dem Mitglied.